Zukunft des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)

11. Dezember 2024

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein zentraler Baustein der Innovationsförderung in Deutschland. Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung des Programms verfolgt die Bundesregierung konkrete Pläne, um das ZIM weiter zu verstetigen und zu stärken. Hier ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Planungen:

Neue Förderrichtlinie ab 2025

Die derzeitige Förderrichtlinie des ZIM läuft zum Jahreswechsel 2024/2025 aus. Eine umfassende Evaluation des Programms hat Impulse geliefert, um die Förderung im Detail weiterzuentwickeln. Die neue Förderrichtlinie, die ab Anfang 2025 in Kraft tritt, wurde heute veröffentlicht.

Finanzierung und Bewirtschaftung

Für das Jahr 2024 können im Rahmen des bestehenden Haushaltsansatzes weiterhin regulär Ausgaben getätigt und neue Vorhaben bewilligt werden. Es bestehen keine Einschränkungen in der Bewirtschaftung des Programms. Für das Jahr 2025 wird die Fortführung des ZIM im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung geregelt.

Zielsetzung der neuen Richtlinie

Ein Schwerpunkt der neuen Richtlinie liegt auf der Festlegung konkreter Förderbedingungen für Antragsteller. Dabei wird auch die Zusammenarbeit mit den Projektträgern optimiert. Die Auswahl einer leistungsfähigen Projektträgerschaft zur Administration der Fördermittel ist Teil der laufenden Ausschreibung.

Maximale Projektkosten

Die maximalen Projektkosten für Einzel und Kooperationsprojekte wurden signifikant erhöht. Einzelprojekte können jetzt mit bis zu 690.000 Euro Kosten angesetzt werden. Bei Kooperationsprojekten können die KMU Partner bis zu 550.000 Euro ansetzen. Forschungseinrichtungen können nun auch bis zu 280.000 Euro veranschlagen.

Projektträgerschaft

Die Ausschreibung zur Vergabe der neuen Projektträgerschaft läuft aktuell noch.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung des ZIM auf dem Laufenden halten. Falls Sie bereits eine konkrete Projektidee haben, kontaktieren Sie uns gerne.