Forschungszulage für 2020 – Frist für Beantragung endet am 31.12.2024

19. November 2024

Sie wollen Aufwendungen, die im Wirtschaftsjahr 2020 in Ihrem Unternehmen für Forschung und Entwicklung entstanden sind, rückwirkend noch steuerlich geltend machen? Um die Frist für die Beantragung der Forschungszulage zu wahren, muss die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle bis spätestens 31.12.2024 beantragt werden. 

Mehr zur Antragstellung erfahren Sie unter Steuerliche FuE-Förderung – ATeNe GmbH oder auf den Seiten der Bescheinigungsstelle: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/. Gern unterstützen wir Sie auch noch kurzfristig bei der Beantragung. Sprechen Sie uns an.