MID-Neuausrichtung in Nordrhein-Westfalen 

16. Mai 2023

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) wurde nach fast dreijähriger Laufzeit an die Bedürfnisse der nordrhein-westfälischen Unternehmen angepasst. Die Neuerungen sind seit dem 01. Mai 2023 gültig. 

Bei den Mittelstand Innovativ & Digital Gutscheinen wurde die Variante MID-Digitalisierung erweitert: KMU können nun auch Unterstützung für die Digitalisierung von Prozessen erhalten und sich die Anschaffung von branchenspezifischer Hard- und Software fördern lassen.  

Über die Variante MID-Assistent/in können nun auch Hochschulabsolventen/innen gefördert werden, die projektbezogen die Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen erhöhen. 

Die MID-Digitale Sicherheit ist geeignet, wenn KMU im eigenen Betrieb Sicherheitslücken aufdecken und beheben wollen. Hard- und Software für Firewalls sowie Patch-Management-Software wird in dieser Variante gefördert. 

Die Förderquoten bleiben bestehen und betragen weiterhin 80 % für Kleinst- und kleine Unternehmen und 60 % für mittlere Unternehmen. Die minimale Zuwendungssumme (Bagatellgrenze) wurde für alle Gutscheinvarianten auf 4.000 Euro abgesenkt, sodass auch Projekte kleineren Umfangs gefördert werden können. 

Falls Sie weitere Informationen zu einer Antragsstellung oder zu Ihrer Förderfähigkeit innerhalb der Richtlinie benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Die Förderbekanntmachungen finden Sie unter: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/aktuelles/neuausrichtung-mittelstand-innovativ-digital