Neue ProFIT Brandenburg Richtlinie

12. Mai 2023

Das Land Brandenburg gewährt mit dem ProFIT KMU sowie Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen projektbezogene Zuschüsse und Darlehen.

Der Zuschuss kann für industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Marktvorbereitung/Markteinführung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Durchführbarkeitsstudien gewährt werden.

Das Ziel der Förderung besteht darin, die Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft zu erhalten und zu steigern. Dabei werden die im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und ihre Masterpläne berücksichtigt. Die Förderung zielt darauf ab, die Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die Ausgaben für die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben sowie der Umsatzanteil neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen am Gesamtumsatz gesteigert werden.

Die Zuwendungsfähigen Ausgaben beim ProFIT Brandenburg sind:

  • Projektbezogene Personalausgaben
  • Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
  • Projektbezogene Materialausgaben
  • Sonstige projektbezogene Einzelausgaben
  • Sonstige projektbezogene Ausgaben für die Marktvorbereitung/Markteinführung
  • Indirekte Projektausgaben

Der maximale Zuschuss und das maximale Darlehen betragen jeweils 3 Millionen Euro je Antrag. Die Förderquote kann bis zu 80% betragen.

Aktuell ist die Antragsannahme noch ausgesetzt, wir rechnen aber mit der Öffnung im dritten Quartal 2023. Wir werden Sie informieren, sobald es offiziell verkündet wird. Anträge für das ProFIT Brandenburg können aber bereits vorbereitet werden, wir unterstützen Sie hierbei gerne.