Medizintechnik Förderung geht in die nächste Runde

15. August 2024

Die KMU-innovativ Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Forschung und Entwicklung innovativer Medizintechnik wurde erneuert.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit der Richtlinie „KMU-innovativ: Medizintechnik“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Medizintechnik. Ziel ist es, die Innovationskraft der deutschen Medizintechnik zu stärken, die Forschung an neuen Medizinprodukten, In-vitro-Diagnostika und digitalen Lösungen zu fördern und die Vernetzung zwischen KMU, Wissenschaft und Gesundheitsversorgung zu intensivieren. Die Förderung soll sicherstellen, dass Forschungsergebnisse schnell in die Praxis übertragen werden und den Standort Deutschland im globalen Wettbewerb stärken. Die Ergebnisse müssen innerhalb Deutschlands, des EWR oder der Schweiz genutzt werden.

Antragsberechtigt sind:

  1. KMU
  2. Mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeiter oder einem Jahresumsatz von 100 Millionen Euro
  3. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Klinikeinrichtungen im Rahmen von Verbund­projekten

Zu den Beihilfefähigen Kosten zählen:

  1. Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal
  2. Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
  3. Auftragsforschung
  4. Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten

Das Verfahren ist zweistufig und im ersten Schritt wird eine Projektskizze benötigt. Die Stichtage zur Bewertung sind jeweils der 15. Oktober und der 15. April eines Jahres. Die Richtlinie zur KMU-innovativ Förderung von Medizintechnik ist unter Vorbehalt bis 31. Dezember 2030 gültig. Kontaktieren Sie uns gerne für Hilfe beim Antragsprozess.