Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands

27. August 2024

Neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Diese neue Förderung zielt insbesondere auf die Dekarbonisierung des industriellen Mittelstands ab. Für das Förderprogramm stehen nach aktueller Planung rund 3,3 Milliarden Euro für die gesamte Programmlaufzeit zur Verfügung. Der erste Förderaufruf ist für September 2024 geplant. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Bundesminister Habeck zur neuen Förderung:

„Heute ist ein guter Tag für den Mittelstand, für den Klimaschutz und für Arbeitsplätze in unserem Land. Mit der neuen Förderung ergänzen wir die Klimaschutzverträge und adressieren ausdrücklich den Mittelstand. Wir wollen gerade auch die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO₂-arme Verfahren unterstützen.“

Überblick über das Förderprogramm zur Dekarbonisierung des Mittelstands:

Das Förderprogramm BIK ist bis 2030 angesetzt und sieht jährliche Förderwettbewerbe vor. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Als Nachfolger des Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“ (DDI) bietet die BIK eine branchen- und technologieoffene Unterstützung, die insbesondere innovativen kleinen und mittelgroßen Transformationsprojekten zugutekommt. Ein Fokus liegt dabei auf der Umstellung auf CO₂-arme Verfahren, beispielsweise durch den Einsatz von Strom anstelle fossiler Brennstoffe in industriellen Prozessen, die hohe Temperaturen erfordern.

Zielgerichtete Förderung des Mittelstands:

Die BIK ergänzt die Klimaschutzverträge und richtet sich gezielt an den Mittelstand. Beide Programme sind aufeinander abgestimmt und können nicht kombiniert werden. Fördermöglichkeiten beginnen ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Fördermodule im Detail:

Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1):

Dieses Modul richtet sich an Industrieunternehmen, die industrielle Anlagen betreiben oder planen und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Förderfähig sind Unternehmen aus energieintensiven Branchen wie der chemischen Grundstoffindustrie, der Stahlindustrie, der Glasindustrie und vielen weiteren. Die maximale Förderung beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.

Förderung von CCU und CCS (Modul 2):

Im Einklang mit der Carbon Management-Strategie, die den Umgang Deutschlands mit der Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCS/CCU) definiert, bietet dieses Modul Fördermöglichkeiten für CCS/CCU-Investitions- und Innovationsvorhaben. Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung sowie Innovationsvorhaben in weiteren Sektoren wie Grundstoffchemie und Glas sind förderfähig. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt, wobei Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro gefördert werden können.

Weitere Informationen:

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn sie an einer Förderung zur Dekarbonisierung des Mittelstands interessiert sind und wir beraten Sie gerne!