Neuer Koordinierungsrahmen für GRW Förderung

6. Januar 2023

Seit dem 1.Januar 2023 ist das neue GRW-Regelwerk (Koordinierungsrahmen) in Kraft getreten. Die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist das wichtigste regionalpolitische Instrument zur Stärkung von strukturschwachen Regionen.

Zu den Neuerungen gegenüber der bisherigen Regelung zählen:

  • eine erweiterte Zielsystematik, die sich nicht ausschließlich auf die Schaffung von Arbeitsplätzen fokussiert.
  • die Möglichkeit der Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufen
  • erleichterte Voraussetzungen für Förderung von klimafreundlichen Investitionen und forschungsintensiven Unternehmen
  • die Verankerung von Aspekten „Guter Arbeit“, wie z.B. Tarifbindung oder die Realisierung von Lohnwachstum
  • Honorierung von klimafreundlicher und nachhaltiger wirtschaftsnaher Infrastruktur
  • Maßnahmen für die regionale Daseinsvorsorge als komplett neuer Förderbestand

Im Laufe des Jahres setzen die Bundesländer die Regelungen in ihre Förderrichtlinien um.

Ob Ihr Unternehmen in einem GRW Fördergebiet liegt, können Sie der GRW Gebietskarte unter folgendem Link entnehmen: GRW-Gebiete_2022-2027 Abgrenzung 110122 A3 (bmwk.de)

Falls Sie Fragen in Bezug zur GRW Förderung oder anderen Themen haben, kontaktieren Sie uns gerne.