Neue Digitalisierungs-Richtlinie in Brandenburg

7. März 2024

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg hat eine neue Digitalisierungs-Richtlinie „Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe“ (BIG-Digital) veröffentlicht.

Die Richtlinie greift in den wesentlichen Punkten die bisherigen Regelungen aus der alten Richtlinie auf, die Ende 2023 ausgelaufen ist. Der Fördersatz beträgt weiterhin bis zu 50%. Es werden weiterhin Beratungs- (bis 50.000 EUR Zuschuss), Implementierungs- (bis 250.000 EUR Zuschuss) und Schulungsprojekte (bis 50.000 EUR Zuschuss) gefördert.

Durch die Förderung sollen KMU inklusive Handwerksbetriebe bei Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierungsmaßnahmen unterstützt werden, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Gefördert wird nunmehr ausschließlich aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Es gelten die Regelungen der AGVO. Demnach müssen die Projekte auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden im Bereich der Arbeitsabläufe oder neuer Methoden in der Produktion/ Leistungserbringung durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien ausgerichtet sein.

Gefördert werden insbesondere Ausgaben für Beratungsleistungen, projektbezogene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung (inkl. Hard- und Software) sowie projektbezogene Personalkosten.

Eine Antragstellung über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird voraussichtlich in den nächsten Wochen möglich sein. Gern besprechen wir jetzt schon Ihr geplantes Digitalisierungsvorhaben in Brandenburg mit Ihnen und prüfen dieses vorab auf seine Fördermöglichkeit. Kommen Sie gern auf uns zu.