Die ILB hat die Richtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ überarbeitet. Es können wieder Förderanträge für die Beschäftigung von Werkstudierenden und Hochschulabsolventen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe gestellt werden. Das förderfähige Bruttogehalt der Werkstudierenden wurde leicht erhöht und die Dauer der Förderung von Innovationsassistenten wurde von 12 auf 18 Monate verlängert. Die Förderquote liegt jeweils bei 60%. Die Förderung eines/-er Werkstudent/-in und eines/-er Innovationsassistenten/-in kann für die gleiche Person auch nacheinander beantragt werden. So kann ein Zuschuss von bis zu 37.440 EUR eingeworben werden. Für Rückfragen zum Programm und zu den Anforderungen an die Innovationsfachkräfte und deren betriebliche Aufgabe stehen wir gern zur Verfügung.