Beratungsförderung über go-inno-Gutscheine wieder möglich

20. Juli 2022

Die anteilige Förderung von Beratungsleistungen externer Dienstleister über Innovationsgutscheine im Förderprogramm go-inno ist ab sofort wieder möglich. Durch die Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes für 2022 am 22. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt endet die bisherige vorläufige Haushaltsführung der Programme des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Dadurch sind Anträge in go-inno, go-digital und INNO-KOM wieder möglich.

Profitieren auch Sie von den Innovationsgutscheinen. Es gibt zwei unterschiedliche Leistungsstufen: die Potenzialanalyse und das Realisierungskonzept. Der Gutschein deckt bis zu 50 Prozent der Kosten für die Beratungsleistungen ab. Die ATeNe GmbH ist ein vom BMWK autorisiertes Beratungsunternehmen und erfüllt damit die Qualitätskriterien für dieses Programm.

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