Im Land Brandenburg ist die neue Richtlinie „Nachhaltigkeit in KMU“ (2025) in Kraft getreten. Ziel des Programms ist die Stärkung eines nachhaltigen Wasser- und Stoffstrommanagements in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden Gutachten und Beratungen zur Potentialermittlung, Investitionen zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen (Rezyklaten) bzw. zur Vermeidung von Abfällen sowie Investitionen zur Reduzierung des Frischwassereinsatzes, zur Verbesserung der Aufbereitung bzw. zur Verringerung der Abwasserlast. Die Förderquote beträgt bis zu 60% (kleine Unternehmen) bzw. 50% (mittlere Unternehmen). Die Förderung kann bis 600.000,00 EUR betragen. Kommen Sie bei Interesse gern auf uns zu, wir prüfen gemeinsam die Möglichkeiten der Förderung Ihres Vorhabens.