Verbesserte Konditionen bei der Forschungszulage

6. Januar 2026

Mit Beginn des neuen Jahres haben sich die Konditionen der Forschungszulage nochmals verbessert. Für FuE-Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben bzw. beginnen werden, kann zusätzlich eine Gemein- und Betriebskostenpauschale von +20% auf die förderfähigen Kosten aufgeschlagen werden.

Neben der Möglichkeit der Abschreibung auf die für das FuE-Vorhaben angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter sowie dem KMU-Zuschlag von +10% für kleine und mittlere Unternehmen, der gegenüber dem Finanzamt beantragt werden kann (beides seit 2024), stellt die Gemein- /Betriebskostenpauschale eine weitere Option dar, wodurch die steuerliche FuE-Förderung im Vergleich zu klassischen Förderprogrammen zunehmend an Attraktivität gewinnt.

Wichtigstes Alleinstellungsmerkmal der Forschungszulage ist im Gegensatz zu nahezu allen anderen Förderprogrammen, dass diese auch rückwirkend beantragt werden kann. Dies ermöglicht einen schnellen Projektbeginn, ohne dass vorab ein Antrag gestellt werden muss. Zudem müssen die Zuwendungen nicht verteuert werden. Sollten Sie Fragen zur Forschungszulage haben oder ein FuE-Vorhaben planen, sprechen Sie uns gern an.