Steuerliche FuE-Förderung (FZulG)

Das Wichtigste in Kürze:
  • förderfähig sind FuE-Vorhaben, die ab dem 02.01.2021 begonnen haben (rückwirkend und in die Zukunft)
  • gefördert werden bis zu 35% der entstandenen Aufwendungen bis max. 3,5 Mio. EUR pro Jahr
  • gefördert werden eigene Personalkosten, externe FuE-Aufträge und die AfA für projektbezogene Anlagegüter
  • die Forschungszulage kann nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres jederzeit beim Finanzamt beantragt werden

Forschungszulagengesetz (FZulG)

Mit dem Forschungszulagengesetz wurde 2020 eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Mit dem Wachstumschancengesetz wurden 2024 die Konditionen noch einmal nachgebessert.

Förderfähig sind die Arbeitslöhne der Projektmitarbeiter (AG-Brutto) für die im Projekt geleisteten Stunden. Eigenleistungen des Einzelunternehmers werden bis zu 70 EUR/ Stunde gefördert (vor dem 28. März 2024 mit 40 EUR/ Stunde). Aufwendungen für in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Auftragsforschung) für Vorhaben, die nach dem 27. März 2024 begonnen wurden, sind bis zu 70% ansetzbar (bei früherem Beginn nur zu 60%). Die Abschreibung auf die für das Vorhaben angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird für Vorhaben gefördert, die nach dem 27. März 2024 begonnen wurden.

Die Bemessungsgrundlage beträgt für förderfähige Aufwendungen ab dem 28. März 2024 10 Mio. EUR pro Wirtschaftsjahr (davor 4 Mio. EUR pro Wirtschaftsjahr). Die Förderquote liegt bei 25%, bezogen auf die Bemessungsgrundlage. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten ab dem 28. März 2024 einen KMU-Zuschlag von +10%, der später beim Finanzamt beantragt werden kann.

Die Forschungszulage wird als Steuerermäßigung gewährt oder als Zuschuss ausgezahlt, sofern sie höher ausfällt als die Steuerschuld des Unternehmens. Die Forschungszulage muss nicht versteuert werden (im Gegensatz zu den Zuschüssen in anderen Förderprogrammen).

Kurzes Video zur Erklärung

Unser Vorgehen / Arbeitsweise

1

Kostenloses Erstgespräch

  • Einschätzung zur Förderfähigkeit der (geplanten) FuE-Aktivitäten
  • erste Prognose zur Höhe der Forschungszulage
2

Registrierung des Unternehmens

  • Beantragung Elster-Zertifikat (sofern noch nicht vorhanden)
  • Registrierung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
3

Gespräch zur Antragsvorbereitung

  • Kalkulation der Projektkosten
  • Audit zum FuE Projekt (Neuartigkeit, Ziele, durchzuführende Arbeiten)
4

Antragstellung für die Bescheinigung

  • Beschreibung des Vorhabens und Vorbereitung des Antrags durch ATeNe
  • gemeinsame Antragstellung auf der Webseite der BSFZ (z.B. per Videocall)
  • Hinweise zur Dokumentation des Projekts
5

Durchführung des Entwicklungsprojekts durch Unternehmen

  • optional: Controlling und Unterstützung bei der Dokumentation durch ATeNe
6

Beantragung der Forschungszulage durch Steuerberater

  • mit der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt
7

Erstattung der Forschungszulage durch Finanzamt

  • mit dem Steuerbescheid (als Steuerermäßigung oder Zuschuss)

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