Neue GRW-Richtlinien in Brandenburg veröffentlicht

16. Mai 2024

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die beiden neuen GRW-Richtlinien für die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft veröffentlicht. Es erfolgte eine Anpassung an den im Januar verabschiedeten neuen, bundesweiten Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten im Land Brandenburg.

Wichtigste Änderung in der „kleinen“ Richtlinie GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen ist die Aufstockung der förderfähigen Kosten auf bis zu drei Millionen Euro.

In der GRW-G Große Richtlinie sind auch mittlere und große Unternehmen antragsberechtigt. Neu in diesem Programm ist die Förderung von „Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft“ (Transformationsinvestition). Dabei handelt es sich um Vorhaben, „mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.“ Transformationsinvestitionen können mit 45% (Großunternehmen) bis 65% (kleine Unternehmen) bezuschusst werden.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns an. Gern prüfen wir mit Ihnen gemeinsam die Förderfähigkeit Ihres Investitionsvorhabens.

Quelle: www.ilb.de