Härtefallhilfe für KMU bei stark gestiegenen Energiekosten

20. April 2023

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt KMU mit einer Härtefallhilfe, welche im Jahr 2022 von besonders stark gestiegenen Energiekosten betroffen waren. Diese Förderung zur Existenzsicherung und Abwendung besonderer Härte erfolgt als Zuschuss. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit:

  • Hauptsitz im Land Brandenburg
  • wirtschaftlicher Tätigkeit im Haupterwerb
  • mindestens verdreifachten Energiepreisen
  • einer Energieintensität von mindestens 6% (Verhältnis von Energiekosten zu Umsatz) im Jahr 2021

Ausgeschlossen von der Förderung sind KMU, dir ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder sich in Schwierigkeiten befinden.

Für leistungsgebundene Energieträger gibt es eine einmalige Zahlung in Höhe des Monatsabschlags für November 2022. Für nicht leistungsgebundene Energieträger wird eine Förderung von 1/6 der Energiekosten von 2022 aufgerufen. Je Energieträger beträgt die Bagatellgrenze 2.000 Euro. Insgesamt beträgt die maximale Höhe der Härtefallhilfe 200.000 € pro Unternehmen.

Im Vorfeld zur Antragstellung ist eine Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK / HWK) erforderlich und muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden.

Die Antragsstellung kann bis zum 31.12.2023 erfolgen. Wir beraten Sie gerne zur Härtefallhilfe für KMU.