„Gründung innovativ“-Richtlinie in Brandenburg veröffentlicht

26. September 2022

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburgs hat die neue Richtlinie zur Förderung von Neugründungen innovativer Unternehmen im Land Brandenburg („Gründung innovativ“) veröffentlicht. Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Dezember 2022 wieder möglich. Neben innovativen Gründerinnen und Gründern werden nunmehr auch sozial-innovative kleine Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Brandenburg in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung gefördert.

Gefördert werden Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neu zu schaffende Arbeitsplätze. Neu ist, dass auch die Personalkosten für angestellte Geschäftsführer gefördert werden können. Der Erwerb von Lizenzen wird nicht mehr gefördert.

Die Förderquote beträgt weiterhin bis zu 50 Prozent. Bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von bis zu 300.000 EUR kann nunmehr ein Zuschuss von bis zu 150.000 EUR gewährt werden. Antragsberechtigt sind nur noch kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von 10 Mio. EUR.

Sollten Sie eine innovative Unternehmensgründung im Land Brandenburg planen oder erst kürzlich vorgenommen haben, kommen Sie gern auf uns zu. Wir prüfen im ersten Schritt mit Ihnen gemeinsam, ob eine Förderung im Programm „Gründung innovativ“ in Betracht kommt und unterstützen Sie darüber hinaus auch gern bei einer möglichen Antragstellung.