Die Digitalisierung bietet kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein große Chancen: Prozesse können effizienter gestaltet, IT-Sicherheit verbessert, digitale Geschäftsmodelle aufgebaut und neue Produkte oder Dienstleistungen entwickelt werden.
Hierfür stehen verschiedene Förderprogramme wie die DKU-Förderung und die BIF-Förderung zur Verfügung.
DKU: Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen
Die niedrigschwellige DKU-Förderung richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Als kleine Unternehmen gelten Betriebe mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Gefördert werden Digitalisierungsmaßnahmen in zwei aufeinander aufbauenden Modulen „Beratung“ und „Umsetzung“.
Im ersten Modul kann eine Beratung durch ein IT-Beratungsunternehmen durchgeführt werden (bisher noch Pflicht, künftig optional mit Wahlfreiheit des Beratungsunternehmens). Es werden Beraterkosten bis 20.000 EUR mit bis zu 40% gefördert. Der mögliche Zuschuss liegt bei bis zu 8.000 EUR.
Im Modul „Umsetzung“ werden die Implementierung individueller Lösungen im Unternehmen, die Anschaffung der hierfür erforderlichen Hardware oder Software, Dienstleistungen zu deren Implementierung sowie zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 200.000 EUR, die ebenfalls mit bis zu 40% gefördert werden. Der mögliche Zuschuss liegt bei bis zu 80.000 EUR.
BIF: Betriebliche Innovationen durch Digitalisierung
Im BIF Modul 1 – Prozess- und Organisationsinnovationen werden Vorhaben gefördert, die durch tiefgreifende Veränderungen in Prozess- oder Organisationsstrukturen gekennzeichnet sind. Dazu zählen neue oder wesentlich verbesserte Methoden für Produktion, Dienstleistungen, Arbeitsabläufe, Geschäftspraktiken sowie Kunden- oder Lieferantenbeziehungen. Digitale Lösungen können dabei eine zentrale Rolle spielen, etwa durch prozessunterstützende IT-Systeme, Schnittstellen, Softwarelösungen, Automatisierung oder neue digitale Abläufe.
Förderfähig sind unter anderem Kosten für Instrumente und Ausrüstung, Hardware, Software-as-a-Service, prozessunterstützende IT-Lösungen, technische Schnittstellen, externe Dienstleistungen sowie anteilige Personalkosten. Nicht gefördert werden dagegen reine Software-Updates, Standardausstattungen oder einfache Ersatzbeschaffungen. Das zuwendungsfähige Projektvolumen muss mindestens 100.000 Euro betragen. Das Vorhaben muss einen ausreichend hohen Innovationsgrad aufweisen. Die Förderquote beträgt für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, das entspricht mindestens 50.000 EUR Zuschuss.
Sie sind am Thema Digitalisierung interessiert? Wir beraten Sie gern!